Fragen und Antworten
Können die Grundrisse nach meinen persönlichen Wünschen verändert werden? |
Natürlich gleicht kein Fertighaushersteller dem anderen!
Aber bei uns können Sie die Grundrisse verändern, sodass die individuelle Note von Ihnen kommt! Gemeinsam mit uns entwickeln Sie ein Gebäude das genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
Sind Fertighäuser dauerhaft wertbeständig? |
Aus der Erfahrung der ganzen gebauten Fertighäuser können wir mit bestem Gewissen sagen: Ja!
Ebenso wird jeder Baufortschritt durch strenge interne Qualitätskontrollen und unabhängige, amtlich anerkannte Gutachter, überwacht:
Das ist die entscheidende Grundlage von optimaler Bauqualität.
Fundamentplatte oder doch lieber einen Keller? |
Natürlich bietet ein Keller immer mehr Platz!
Ideal nutzbar ist ein Keller als Hobbyraum, Fitness- und Wellnessbereich oder zusätzlicher Fläche, für alles was man sonst noch unterbringen muss.
Auch beim Keller sind Ihren individuellen Wünschen keine Grenzen gesetzt!
Da wir aus dem Bereich Hochbau kommen ist es für uns kein Problem einen Keller für Sie zu erstellen.
Empfehlenswert ist auch hier der Einsatz von vorgefertigten Bauelementen.
Wenn Sie dagegen mit einer Fundamentplatte bauen, sparen Sie eine Menge Geld.
Der Keller kostet ca. 18.000,- bis 30.000,- Euro, je nach Nutzung und Größe.
Natürlich könnte man auch einen Teilkeller herstellen lassen.
Sie können also bei einer Fundamentplatte Geld sparen, denn die Fundamentplatte ist bei allen Hausherstellern deutlich billiger als ein Keller.
Aber selbst wenn Sie sich für bauen ohne Keller entscheiden haben Sie ausreichend Platz im Hauswirtschaftsraum (für Regale, Waschmaschine, Trockner usw.) - und in der Garage, für alle Ihre Sachen, die Sie gerne aufheben möchten.
Welche Vorteile bieten mir die Fertighauswände? |
Aussenwände haben als statisches Bauelement vor allem die Aufgabe, standsicher und überaus tragfähig zu sein.
Doch moderne Aussenwände können heute noch weit mehr!
Als grösste Wärme abgebende Fläche eines Hauses, müssen Aussenwände ein Höchstmass an Wärmedämmung garantieren.
Das spart Ihnen dauerhaft Kosten und schont die Umwelt!
Durch den Einsatz von Steinwolle als Isoliermaterial erfüllen die Aussenwände auch noch effizienten Schallschutz und die hohen Auflagen des Brandschutzes und darüber hinaus werden sie spielend mit der Feuchtigkeit fertig, die in jedem Haus entsteht.
Wir arbeiten mit Holzbauweise unterschiedlicher Arten, welche aber überall immer in den eigenen Werken präzise vorgefertigt werden.
Durch den lebendigen Baustoff Holz haben Sie ganzjährig ein exzellentes, behagliches Raumklima.
Was bedeuten die verschiedenen Ausbaustufen? |
Heutzutage bietet fast jede Fertighaus Firma verschieden Ausbaustufen an, die dem Häuslebauer helfen sollen, seine eigenen Ideen noch individueller zu verwirklichen aber die vor allem deswegen sinnvoll sind, weil Sie ein Menge Geld sparen können!
Die höchste Ausbaustufe ist immer das schlüsselfertige (oder wie bei uns angebotene bezugsfertige) Fertighaus.
Bei dieser Ausbaustufe ist alles im Fertighaus bereits erledigt und der Käufer muss nur noch seine Kisten und Möbel einbringen und der Wohnspass kann beginnen.
Die nächste Ausbaustufe (malervorbereitet, streichfertig o.ä.) beinhaltet meistens, dass bauseits meist Tapeten und Bodenbeläge eingebracht werden müssen.
Alle anderen Arbeiten, wie z.B. die Bäder sind bereits fertig.
Die Ausbaustufe darunter (anschlussfertig/ technikfertig o.ä.) ist eher für den Hobbyheimwerker mit sogar spezial Kenntnissen geeignet.
Hier müssen meist die Bäder komplett selbst gemacht werden (d.h. Fliessen und Elemente anbringen) oftmals müssen auch die Wandelemente verspachtelt werden, Türen selbst gesetzt werden und weitere kleine Ausbauarbeiten.
Bei der niedrigsten Ausbaustufe (Ausbauhaus, ausbauvorbereitet o.ä.) müssen deutlich mehr Arbeiten eingebracht werden, so z.B. Heizung, Estrich, Wände verschliessen usw.
Diese Stufe ist wirklich nur zu empfehlen für gelernte Handwerker oder Leute die im Bekannten-, Familienkreis Handwerker haben!
Was bedeutet industrielle Vorfertigung? |
Fast alle Fertighaushersteller nutzen diesen Weg heute.
Das heisst für Sie zunächst jede Menge Vorteile für Ihr neues Zuhause!
Denn alle Fertighäuser sind gut geplant und gut gebaut!
Computergestützte Fertigung ist heutzutage bei fast allen Firmen heutzutage üblich, dabei werden alle Elemente Ihres Eigenheimes passgenau in trockenen Werkhallen hergestellt.
Einige wenige Fertighaushersteller (so wie wir) haben dieses Prinzip der komplett vorgefertigter Wand- und Deckenelementen so weit perfektioniert, dass sie jederzeit eine wiederholbare Baupräzision in Spitzenqualität erreichen!
Die Qualität jedes Arbeitsschrittes wird darüber hinaus durch meist eigene Gutachter und unabhängige Sachverständige laufend kontrolliert.
Sind Fertighäuser energiesparend? |
Umweltgerechtes Bauen ist heutzutage eines der wichtigsten Kriterien!
Daher bieten fast alle Fertighaus-Firmen ihre Fertighäuser nicht nur energiesparend , sondern, durch ihre hervorragenden Dämmwerte, als echte Niedrigenergiehäuser an!
Auch mit Hilfe modernster Heizungsanlagen, wird im sehr wichtigen Bereich der Energiesparkosten, durch modernste Technik, sehr viel Geld für Sie eingespart.
Ein wichtiger Bestandteil im Energiespar-Konzept sind daher die unterschiedlichen Wandsysteme: Bauphysikalisch auf dem aktuellen Stand der Technik, sind Thermo- Wände zukunftweisend für exzellentes Raumklima, wohnliche Behaglichkeit und energiesparendes, ökologisches Bauen.
Mit unterschiedlichen Wandstärken von meist zwischen 20 , 30 cm Zentimetern erreichen sie, heutzutage bei den meisten Herstellern einen U-Wert von unter 0,40 W/(m2K).
Ergebnis: Die Wand bietet neben bester Energieeinsparung auf gleicher Grundfläche erheblich mehr Wohnfläche als jede Steinwand ( ca. 10qm mehr an Wohnfläche, bei einem Haus mit um die 150 qm Gesamtwohnfläche).
Info: Der U-Wert (früher K-Wert) gibt an, wie gut die Wärmedämmung der Aussenbauteile eines Hauses ist.
Er beschreibt, wie viel Wärme (in Watt) durch einen Quadratmeter Wand oder Dach bei einem Temperaturunterschied von einem Grad Kelvin verloren geht.
Generell gilt: Je kleiner die Zahl, umso besser ist die Wärmedämmung!
Bieten Fertighäuser einen optimalen Schallschutz? |
Die meisten Fertighaus-Firmen bieten heute einen optimalen Schallschutz.
Allerdings sind auch hier bei der Ausführung viele Einzelpunkte zu beachten.
Es gibt bei unsachgemäßer Ausführung nicht nur Wärme- sondern auch Schallbrücken.
Sowohl Decken als auch Wände bieten bei uns im konstruktiven Aufbau ein Optimum an Schallschutz.
Auch der Einsatz der Steinwolle bewirkt aufgrund der Masse nicht nur eine gute Wärme- sondern auch Schallisolierung.
Ergänzend kommt hinzu, dass die Fenster in 3- fach Verglasung ausgeführt werden.
Im Haus ist es still.
Was ist eine Festpreisgarantie? |
Wir bieten Ihnen eine Festpreisgarantie an, denn ab der Bestellung bis zur Endabnahme wird natürlich ein gewisser Zeitrahmen benötigt.
Somit garantieren wir Ihnen das Sie Ihr Haus auch wie bestellt zum vertraglich vereinbarten Preis bekommen werden.
Dies bedeutet, dass der Preis den Sie im Vertrag ausgewiesen bekommen für einen gewissen Zeitraum keiner Veränderung unterliegt, wenn sich z. B. die Herstellkosten durch Steigerungen bei Material und oder Lohn ergeben sollten.
Was ist eine Finanzierungsbestätigung mit Bürgschaftserklärung? |
Durch diese wird die fristgerechte Zahlung des Gesamtpreises Ihres Hauses gegenüber dem Hersteller garantiert.
Diese Garantie ist notwendig, weil der Hersteller nach Aufbau des Hauses keinen Eigentumsvorbehalt o.ä. auf das gebaute Haus erhebt.
Es geht natürlich auch anders herum, dass wir Ihnen nach Zahlung des Kaufpreises, bzw. der Anzahlung, eine Vertragserfüllungsbürgschaft aushändigen.
Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn die Banken (und auch die Kunden) fürchten sich vor dem Risiko das eine Firma in Insolvenz geht und die bis dahin gezahlten Gelder verloren sind.
Mit einer Bürgschaft wird dieses Risiko ausgeschlossen.
Warum ist die Finanzierungsbestätigung erforderlich? |
Sie ist eine der wichtigsten Aufbauvoraussetzungen, die erfüllt sein muss, damit wir als Hersteller den Bau ihres Fertighauses fest einplanen und termingerecht ausführen können.
Ohne Finanzierungsbestätigung der Bank kann weder die Errichtung Ihres Hauses fest eingeplant werden, noch kann mit der Vorfertigung im Werk begonnen werden.
Wer stellt die Finanzierungsbestätigung aus? |
Das Kreditinstitut Ihrer Wahl, bei dem Sie die Finanzierung beantragt und genehmigt bekamen stellt Ihnen diese Bestätigung, gemäss dem meist im Hausvertrag beiliegenden Mustervordruck, aus.
Über welchen Betrag muss die Finanzierungsbestätigung ausgestellt sein? |
Der Gesamtpreis des Hauses wird damit bestätigt, also inklusive aller Nachträge und Ergänzungsaufträge, die Sie uns (z.B. bei der Konstruktionsfestlegung oder Ausstattungsfestlegung) erteilen.
Wichtiger Hinweis: Wir wissen, das viele Bauherren nach dem Erstauftrag weitere Ergänzungsaufträge erteilen (liegt in der Natur der Sache, denn i. d. R. baut man einmal im Leben und manches fällt einem erst bei der Ausführung auf).
Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Gesamtfinanzierungssumme für Ihr Haus, über die die Finanzierungsbestätigung ausgestellt sein muss, etwas höher anzusetzen.
Dadurch vermeiden Sie später notwendige, zeitraubende Anpassungen, die u.U. zur Verzögerung des Bauvorhabens führen können.
Wann muss die Finanzierungsbestätigung vorliegen? |
Gemäss den Vertragsbedingungen Ihres Kaufvertrages werden die Einplanung und der Baubeginn Ihres Hauses (wie bei fast allen Herstellern) erst nach Vorlage der vollständigen Finanzierungsbestätigung erfolgen.
Wann ist die Finanzierungsbestätigung zu beantragen? |
Zwischen Beantragung und Ausstellung vergehen erfahrungsgemäss im Durchschnitt ca. 5 bis 8 Wochen.
Sie sollten deshalb die notwendigen Schritte zum Erhalt rechtzeitig, möglichst schon bei Einreichung des Bauantrages, einleiten.
Beachten Sie bitte einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, beispielsweise für die Ausstattungsfestlegung.
Die Endsumme des Hauses muss als Summe in der Finanzierungsbestätigung abgedeckt sein.
Es ist auch sinnvoll eine Finanzierung nicht nur bei der Hausbank abzufragen, sondern auch bei Banken die ausschließlich Hypothekenfinanzierungen vornehmen.
Gehen Sie mit Ihrem Anliegen also nicht zuerst zu Ihrer Hausbank sondern zu Hypothekenbanken und lassen sich dort Angebote (diese sind meist unverbindlich) erarbeiten.
Damit gehen Sie dann zu Ihrer Hausbank und fragen dort an ob man Ihnen ein Angebot zu gleichen, oder ähnlichen Konditionen unterbreiten kann.
Jetzt ist die Bank bemüht mit Ihnen ins Geschäft zu kommen weil schon ein anderes Institut Interesse an Ihnen als Kunde gezeigt hat.
Machen Sie es anders herum (also erst bei der Hausbank nachfragen), dann sind Sie eher in der Situation des Bittstellers.
Lehnt Ihre Hausbank jetzt ab (was übrigends auch bei der SCHUFA eingetragen wird und IHren Score verschlechtert), dann brauchen Sie sich nicht weiter zu bemühen.
Fazit: erst einen Geldgeber finden und mit dem Angebot zur Hausbank gehen.
Was müssen Sie tun damit Ihre Bank die Finanzierungsbestätigung ausstellt? |
Als erstes ist es erforderlich, dass Sie Ihre Bank anweisen, die Finanzierungsbestätigung zu erteilen und die Zahlungen, gemäss den Vertragsbedingungen Ihres Hausherstellers zu leisten.
Die Abgabe der Finanzierungsbestätigung erfolgt, wenn Sie nachgewiesen und sichergestellt haben, dass die finanziellen Mittel in der erforderlichen Höhe verfügbar sind.
Die Prüfung dieser Nachweise wird von Ihrem Kreditinstitut durchgeführt, also nicht vom Fertighaus-Hersteller!
Was für ein Vertrag ist ein Fertighausvertrag? |
Ein Fertighaus-Vertrag ist kein Kaufvertrag, wie oft angenommen wird, sondern ein Werkvertrag über eine Dienstleistung.
Deshalb sind beim Fertighausbau besondere Rechtsgrundlagen zu beachten.
Eine der wichtigsten Punkte ist die Basis des Vertrages, VOB, Teil B (Gewährleistung 2 Jahre) oder wie bei uns BGB (Gewährleistung 5 Jahre und gesetzlich formulierte AGB).
Fast alle Hersteller richten ihre Verträge an der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, in der Regel Teil B) aus und ergänzen sie um spezielle Regelungen.
Diese Zusatzvereinbarungen führen zu einer Rechtsunsicherheit, denn bisher ist noch nicht grundsätzlich geklärt, ob solche Ergänzungen statthaft sind oder nicht.
Faustregel: Die VOB/B kann nur Vertragsgrundlage sein, wenn sie durch zusätzliche Bestimmungen nicht grundlegend verändert wird.
Eine andere Vertragsform beruht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Werkverträge nach dem BGB müssen in vielen Bereichen andere rechtliche Regelungen aufweisen.
So beträgt zum Beispiel die Gewährleistung nach BGB fünf Jahre, nach VOB aber nur zwei.
Die weiteren Vertragsklauseln werden dann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt und können anhand des AGB-Gesetzes überprüft werden.
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